Heute morgen las ich in der Zeitung, dass jemand einen Prozess gewonnen hat, in dem es darum ging, dass ein Konzertveranstalter zur Verantwortung gezogen wird weil eine Besucherin des Konzerts einen Tinnitus erlitten hat; insgesamt ging es um 4.000 Euro Schmerzensgeld plus die entstandenen Behandlungskosten. Es handelte sich um ein Open Air Konzert von Bon Jovi im Jahr 2000. Von denen (Bon Jovi) mag man halten was man will und in ihren letzten Alben waren schnulzige Balladen tonangebend. Dennoch, wer ein Bon Jovi Konzert besucht, muss damit rechnen, dass es laut wird. Und wenn man das vorher nicht weiß, merkt man es spätestens nach fünf Minuten - und es gibt immer genügend freien Platz an Stellen, an denen es nicht so laut ist. Aber nein, man muss sich ja erst das Gehör zerballern lassen, dann noch klagen und dann diese Klage auch noch gewinnen... Hier hätte jemand sich und anderen durch ein bisschen nachdenken viel Ärger und Leid ersparen können.
iatbe - am Donnerstag, 9. Dezember 2004, 10:57 - Rubrik: Ueberhaupt und ausserdem