Wie ich heute erfahren habe, dürfen wir uns für die morgige Klausur im BGB wenigstens etwas markieren. Eigene Kommentare sind zwar - natürlich - nicht erlaubt, aber die wesentlichen §§ im Inhaltsverzeichnis und innerhalb dieser §§ die wesentlichen Elemente zu markieren, sollte genügen um das entsprechende Prüfungsschema wieder vor Augen zu haben.