Zwei politische Lichtblicke innerhalb einer Woche:
der genetische Fingerabruck wird nicht auf "minderschwere" Verbechen wie z.B. Ladendiebstaht erweitert und bedarf weiterhin der richterlichen Zustimmung.
Darüber hinaus bleibt das Kopftuch an Schulen in NRW sowohl für die Schülerschaft wie auch für das Lehrerkollegium erlaubt.
der genetische Fingerabruck wird nicht auf "minderschwere" Verbechen wie z.B. Ladendiebstaht erweitert und bedarf weiterhin der richterlichen Zustimmung.
Darüber hinaus bleibt das Kopftuch an Schulen in NRW sowohl für die Schülerschaft wie auch für das Lehrerkollegium erlaubt.
iatbe - am Samstag, 19. März 2005, 10:06 - Rubrik: Der Alltag